Aufgabe des passiven Rechtsschutzes ist die Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen durch die Versicherungsgesellschaft gegen den Anspruchsteller.
Unter passivem Rechtsschutz im Rahmen des Cyber-Versicherungskonzeptes versteht man, dass der Versicherer Kosten für einen Rechtsstreit ersetzt, wenn Ansprüche, z.B. auf Schadenersatz, gegen ihn gestellt werden. Dabei übernimmt der Haftpflichtversicherer die ggf. anfallenden Verfahrens- und Gerichtskosten. Stellt sich im oft langwierigen Rechtsstreit heraus, dass das Unternehmen ein Verschulden trifft, begleicht der Versicherer darüber hinaus auch den Schaden im versicherten Umfang.
Es werden auch zusätzliche Kosten eines Verfahrens im Rahmen einer Unterlassungs- oder Widerrufsklage übernommen.
Der passive Rechtsschutz ist generell bei jeder Cyber-Haftpflichtversicherung integraler Bestandteil der Versicherungsleistung.
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