Cyber Schutz mit umfangreichem Personenkreis 

Wer ist in der Cyber- und Datenrisiken-Versicherung versichert?

Für die Cyber-Risk-Versicherung gewährt die Versicherungsgesellschaft für das Unternehmen selbst wie auch für die mitversicherten Personen den gewünschten Versicherungsschutz. Dabei unterscheidet der Versicherer nicht, ob es sich um einen Cyber-Haftpflichtschaden gegenüber Dritten oder um einen Cyber-Eigenschaden handelt. 

Die Cyber-Versicherung versichert alle Freiberufler, Selbständige oder Unternehmen unabhängig von Ihrer Gesellschaftsform (Einzelunternehmen, GmbH, AG, etc.).

Außerdem ist es für die Cyber-Risk-Versicherung wichtig, den versicherten Personenkreis sehr weit zu fassen, um im Schadenfall keine bösen Überraschungen zu erleben. 

Mitversicherte Personen im Sinne der Versicherungsbedingungen sind:

  • alle Mitglieder der Geschäftsführung des Unternehmens
  • alle angestellten Mitarbeiter des Unternehmens
  • alle in den Betrieb des Unternehmens eingegliederten Mitarbeiter von Zeitarbeitsunternehmen
  • alle in den Betrieb des Unternehmens eingegliederten freien Mitarbeiter (natürliche Personen), soweit diese im Namen und Auftrag des Versicherungsnehmers tätig werden
  • alle rechtlich selbstständigen Tochtergesellschaften im Inland und im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ohne weitere Nennung.
  • alle rechtlich selbstständige Tochtergesellschaften im übrigen Ausland, sofern diese im Versicherungsschein ausdrücklich genannt sind.
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