Wie sieht die Nachmeldefrist aus?

Die Nachmeldefrist in der Cyber-Haftpflichtversicherung beträgt 5 Jahre.
Es besteht Versicherungsschutz auch dann für Versicherungsfälle, die nach Vertragsende eintreten, sofern die Rechtsverletzung in die Vertragslaufzeit oder in den Zeitraum des rückwirkenden Versicherungsschutzes fallen.

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