Was ist ein fixer Selbstbehalt?

Im Schadenfall beteiligt der Versicherer den Versicherungsnehmer an den entstehenden Schadenaufwendungen, um Bagatellschäden abzuwälzen und den Versicherten in die Mitverantwortung für die entstandenen Kosten zu nehmen. Dadurch können Versicherungsbeiträge dauerhaft günstiger kalkuliert werden.

Um das Kostenrisiko für die Unternehmer überschaubar zu halten, sollte der Selbstbehalt (auch Selbstbeteiligung genannt) im Schadensfall fest oder zumindest nach oben „gedeckelt“ sein (z.B. 10% max. jedoch 5.000 €). Ansonsten könnte eine im ersten Moment niedrig erscheinende Selbstbeteiligung von 5 % bei einem Schaden von z.B. 1 Mio. € trotzdem bedrohliche Ersatzleistungen für den Versicherungsnehmer nach sich ziehen.

Bei der Cyber-Versicherung gilt grundsätzlich immer ein Selbstbehalt. Je nach Höhe des gewünschten Selbstbehalts ergibt sich bei der Prämienermittlung ein Nachlass oder ein Beitragszuschlag. Selbstbehalte von € 1.000 bis € 25.000 je Versicherungsfall können entsprechend ausgewählt werden.

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