Vertragsverlängerung und Kündigungsfristen

Für beide Vertragsparteien ergeben Sie zum Vertragsabschluss wie auch während der Vertragslaufzeit bestimmte Rechte und Pflichten aus der Cyber-Versicherung.

  • Zum Vertragsabschluss
    Es steht Ihnen ein gesetzlichdes Widerrufsrecht nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 VVG zu. Sie können Ihre Vertragserklärung (online-Abschluss) innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. als Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.
    Die Frist beginnt am Tag, nachdem Ihnen der Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Versicherungsbedingungen zugegangen sind. Der Widerruf kann sowohl an uns als betreuende Stelle als auch direkt an den Versicherer gerichtet werden.
  • Während der Vertragslaufzeit
    • Die Kündigungsfrist beträgt nur 1 Monat zum ausgewiesenen Versicherungsablauf (branchenüblich sind 3 Monate).
    • Die Mindestvertragslaufzeit beträgt ein Jahr.
      Danach verlängert sich der Vertrag jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr wenn der Vertrag nicht von einer der Parteien (Versicherungsnehmer oder Versicherung) unter Einhaltung der Kündigungsfrist der Versicherungsbedingungen gekündigt wird.
    • Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag nach Eintritt eines Versicherungsfalles gemäß den Versicherungsbedingungen zu kündigen.
    • Wird das Unternehmen aufgelöst (z.B. Löschung im Handelsregister bei einer GmbH) besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht unabhängig von der vereinbarten Versicherungslaufzeit. Zuviel bezahlte Versicherungsbeiträge werden selbstverständlich wieder zurückerstattet.
Zurück zur Übersicht der Vertragsdetails