Cyber Haftpflichtversicherung 

Cyber-Haftpflichtversicherung

Der Cyber-Haftpflichtbaustein deckt den sogenannten Drittschaden oder Fremdschaden ab.

Das heißt konkret, berechtigte Schadenersatzansprüche, die an das versicherte Unternehmen gestellt werden, sind vom Versicherer in voller Höhe bis zu der vereinbarten Versicherungssumme zu begleichen.

Unberechtigte Ansprüche werden mit der Unterstützung durch die Schadenabteilung des Cyber-Versicherers abgewehrt. Hier greift dann die sogenannte passive Rechtsschutzfunktion.

Kann keine einvernehmliche Lösung zwischen dem Anspruchsteller und dem vermeintlichen Schadensverursacher gefunden werden, da aus Sicht der Versicherungsgesellschaft der Schaden unbegründet ist, werden auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen die entstehenden Anwaltskosten, Gutachterkosten und Gerichtskosten von der Cyber-Haftpflichtversicherung übernommen.

Der Schadensverursacher benötigt deshalb bei Streitigkeiten mit dem Anspruchsteller aus diesen Sachverhalten keinen eigenen Rechtsanwalt oder eine separate Rechtsschutzversicherung.

Die kostenfreie passive Rechtsschutzfunktion ist Bestandteil der Cyber-Versicherung.

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